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Fachbereich: Familien- und Erbrecht


Nicht alles ist für die Ewigkeit!
Im Bereich des Familienrechts betreuen und beraten wir in allen Fragen, die mit Trennung und Scheidung zusammenhängen. Daneben sind wir unseren Mandanten auch bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen und bei Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften behilflich.

Im Rahmen des Erbrechts helfen wir unseren Mandanten zum einen bei der erbrechtlichen Gestaltung und zum anderen bei Streitigkeiten unter den Erben.