Fachbereich: Familien- und Erbrecht
Nicht alles ist für die Ewigkeit!
Im
Bereich des Familienrechts betreuen und beraten wir in allen Fragen,
die mit Trennung und Scheidung zusammenhängen. Daneben sind wir unseren
Mandanten auch bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
und bei Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
behilflich.
Im Rahmen des Erbrechts helfen wir unseren
Mandanten zum einen bei der erbrechtlichen Gestaltung und zum anderen
bei Streitigkeiten unter den Erben.
- Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtansprüchen
- Auseinandersetzungen im Rahmen einer Erbengemeinschaft